Wir erstellen Ihnen schnell und präzise ein Gutachten zur Dokumentation des Schadens oder zur Beweissicherung, mit dem Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers durchsetzen können. Kaskoschäden: Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden wird der Kfz-Sachverständige meist von der Versicherung beauftragt. Sie haben allerdings die Möglichkeit, einen Kfz-Gutachter vorzuschlagen.
Sofern Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, steht es Ihnen frei, einen unabhängigen Kfz-Gutachter für die Bewertung Ihres Fahrzeugs zu beauftragen.
Wir erstellen gerne eine professionelle Fahrzeugbewertung oder ein Wertgutachten für Ihren Fahrzeugverkauf oder Restwertbestimmung nach einem Unfall.
Je nach Höhe des Schadens stellt sich die Frage, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Kfz-Gutachten für die Schadensregulierung benötigt wird.
Sie können den Wertverlust nach einem Autounfall geltend machen. Ein sog. „merkantiler Minderwert“ bzw. eine Wertminderung durch Unfall ist immer dann gegeben, wenn der Geschädigte bei einem möglichen Verkauf seines Fahrzeugs nach einem Autounfall den Unfallschaden offenlegen müsste.
Ihnen steht eine Nutzungsausfallentschädigung von der gegnerischen Versicherung zu, wenn Sie unverschuldet an einem Unfall beteiligt waren.